- amtlicher Führerschein für Sportboote mit Antriebsmaschine
- beim Befahren der Seeschiffahrtsstraßen mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) Pflicht
- Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil
- Mindestalter 16 Jahre
- Abnahme durch Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses für den amtlichen Sportbootführerschein des DMYV und des DSV
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